Wer hat Anspruch auf Elterngeld? Informationen in Kurzform.

Das Elterngeld ist eine staatliche Unterstützung für Familien mit Neugeborenen, um die Einkommenslücke nach der Geburt zu schließen und die Betreuung des Kindes durch die Eltern zu ermöglichen.

Der Anspruch auf Elterngeld gilt für verschiedene Personengruppen, darunter Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. In Ausnahmefällen können auch Verwandte dritten Grades oder Adoptiveltern und Stiefeltern Elterngeld erhalten. Bei getrennt lebenden Eltern kann nur der Elternteil Elterngeld beantragen, bei dem das Kind überwiegend lebt.

Um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben, muss man das Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Zudem muss man mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und seinen Wohnsitz in Deutschland haben.

Mit unserem Software-Tool helfen wir Ihnen – in mehreren Sprachen – den richtigen Antrag zu finden und einzureichen. Außerdem stellen wir Ihnen Informationen zum Ausfüllen der Unterlagen bereit.

In diesem Film stellt Ihnen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die drei verschiedenen Varianten des Elterngeldes vor: Das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Dabei erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Bezug dieser Varianten gelten und welche Besonderheiten sie aufweisen. Wir hoffen, dass dieser Film dazu beiträgt, dass Sie sich umfassend über das Elterngeld informieren können.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wichtige Links