Basiselterngeld oder Elterngeld Plus – Eine Zusammenfassung.

Eltern haben die Möglichkeit, bis zu 14 Monate Basiselterngeld zu beantragen, ausgenommen sind die extra Frühchenmonate für Geburten ab dem 1. September 2021. Die Elterngeldmonate können zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Um Elterngeld zu erhalten, müssen mindestens 2 Monate beantragt werden. Maximal erhält ein Elternteil 12 Monate vergütet. Alleinerziehende können 14 Monate Elterngeld erhalten.

Neben dem Basiselterngeld können Eltern auch Elterngeld Plus beantragen. Diese Variante eignet sich insbesondere für Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Beim Elterngeld Plus wird das Elterngeld über einen längeren Zeitraum gezahlt, allerdings in halber Höhe. Eltern, die in Teilzeit arbeiten wollen, profitieren davon.

Beim Basiselterngeld wird jedes steuerpflichtige Einkommen während des Elterngeldbezugs angerechnet, und zwar ab dem ersten Euro. Hier gibt es keinen Freibetrag. Es ist daher in der Regel nicht sinnvoll, während des Bezugs von Basiselterngeld zu arbeiten, da die Kürzung des Elterngelds ab dem ersten hinzuverdienten Euro erfolgt. In diesen Fällen ist es ratsamer, das Elterngeld Plus zu wählen, bei dem eine Anrechnung zwar ebenfalls erfolgt, aber die Kürzung nicht ab dem ersten hinzuverdienten Euro stattfindet.

Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus

Wenn beide Elternteile gemeinsam entscheiden, in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kindes gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden zu arbeiten, haben sie Anspruch auf den Partnerschaftsbonus. Dieser Bonus ermöglicht es den Eltern, bis zu 4 weitere Monatsbeiträge Elterngeld Plus zu erhalten.

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